AGB's

1.
Im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes stellt die Fa. Sager-Zeitarbeit dem Auftraggeber die Arbeitnehmer wie vereinbart zur Verfügung. Der daraus resultierte Vertrag ist zu unterzeichnen und an uns zurückzusenden. Ein anderweitiger Einsatz oder eine Umsetzung anderslautend gegen den bestehenden Vertrag ist uns unverzüglich mitzuteilen. Es erfolgt daraufhin eine Anpassung des Stundensatzes und eine Ergänzung zum Vertrag.

2.
Durch die Anwendung eines Tarifvertrages, können die Mitarbeiter ohne zeitliche Begrenzung überlassen werden. Der entliehene Arbeitnehmer hat die Arbeitszeiten des Auftraggebers einzuhalten und die ihm übertragenen Arbeiten ordentlich und sauber unter Einhaltung aller gültigen Rechtsvorschriften auszuführen. Der Auftraggeber hat die Pflicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten und Arbeitsschutzeinrichtung soweit wie erforderlich, kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Der überlassene Arbeitnehmer wurde von der Fa. Sager-Zeitarbeit auf seine berufliche Eignung geprüft und wird dem Auftraggeber nur für die Ausführung der vertraglich festgelegten Tätigkeit überlassen.

Außerdem ist der Leiharbeiter zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet worden.

3.
Bei Überstunden, Nachtarbeit (ab 20.00 Uhr), erhöhen sich die Tarife um 25%, bei Schichtarbeit um 10%. Bei Sonn- und Feiertagsarbeit um 100%. Überstunden sind Stunden, die über die betriebsübliche Zeit hinausgehen (ohne gesetzliche Feiertage). Fahrzeiten sind als Arbeitszeiten anzusehen und werden mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet.

4.
Es dürfen vom Auftraggeber an den Leiharbeitnehmer keine Zahlungen (Abschläge usw.) geleistet werden, da dies ohne Ausnahme Sache der Fa. Sager-Zeitarbeit ist. Für eventuell an den Leiharbeitnehmer geleistete Zahlungen durch den Auftraggeber wird keine Haftung übernommen. Auch eine Verrechnung wird verweigert.

5.
Die Abrechnung durch die Fa. Sager-Zeitarbeit erfolgt wöchentlich aufgrund der vom Auftraggeber unterzeichneten Tätigkeitsnachweise. Es werden nur die tatsächlichen gearbeiteten Stunden verrechnet.

Wird die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit deutlich unterschritten, ohne das der überlassene Mitarbeiter Einfluss darauf hätte, kann vom Verleiher die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit in Rechnung gestellt werden.

6.
Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug innerhalb 10 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Fristüberschreitung wird die weitere Bearbeitung an unseren Vertragspartner Euler-Hermes übergeben. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Entleihers.

7.
Da der Leiharbeitnehmer unter der Aufsicht und Leitung des Auftraggebers arbeitet, haftet die Fa. Sager-Zeitarbeit nicht für eventuelle Schäden. Eine Haftung besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Leiharbeitnehmers, sofern der Schaden nicht aus einer Aufsichtspflichtverletzung des Entleihers resultiert oder durch Arbeitsanweisung des Entleihers entstanden ist.

8.
Sämtliche Arbeitnehmer der Fa. Sager-Zeitarbeit sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert. Bei einem eventuellen Unfall ist der Auftraggeber zur Meldung gemäß SGB VII verpflichtet. Der Unfall ist gemeinsam zu untersuchen und zu analysieren.

9.
Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Fa. Sager-Zeitarbeit von einem Auftrag zurücktreten oder diesen verschieben. Hierzu gehört auch der Umstand der erschwerten und unmöglichen Arbeitsaufnahme (auch durch einen event. Einspruch des Betriebsrates). Ein Schadensersatz kann daraus nicht abgeleitet werden.

10.
Sollte der Auftraggeber mit der Arbeitsleistung eines zur Verfügung gestellten Arbeitnehmers nicht zufrieden sein, so kann er dies innerhalb des ersten Tages der Überlassung mitteilen. Eine Berechnung erfolgt dann nicht. Außerdem wird ihm, im Rahmen des Zumutbaren eine Ersatzkraft zur Verfügung gestellt.

11.
Der Entleiher verpflichtet sich, an den Verleiher eine Vermittlungsgebühr zu bezahlen, wenn der Leiharbeitnehmer innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach der vertraglichen Überlassungszeit vom Entleiher übernommen/weiterbeschäftigt wird oder neu eingestellt wird. Die Vermittlungsgebühr beträgt 180 Stundenverrechnungssätze zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegt die Überlassungszeit unter 6 Monaten, so verringert sich die Vermittlungsgebühr pro Einsatzmonat um 1/6. Nach 6 Monaten oder im Anschluss der Überlassung, wird eine einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von EUR 400,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Die Vermittlungsgebühr ist bei Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers beim Entleiher fällig.

12.
Gemäß Paragraph 12 AÜG bedarf es für jede Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages gelten die Bedingungen der Fa. Sager-Zeitarbeit als angenommen, auch wenn vom Auftraggeber anderslautende Bedingungen geltend gemacht werden.

13.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

14.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verleihers.


Würzburg, 01.01.2007